AGB
AGB's für Firmen und Endkunden
Provisionen.ch/ Valerias TM Marketing AG9604 Lütisburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines – Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der werbenden Firmen wie auch Endkunden und Empfehlungsgeber und das Zustandekommen, die Abwicklung und die Rechtweite sämtlicher zwischen uns und der beworbenen Firmen und den Endkunden geschlossenen Verträge und Verhandlungen.
Provisionen.ch resp. Valerias TM Marketing AG ist lediglich der Betreiber der Plattform und ist für keinerlei Provisionszahlungen zwischen einer beworbenen Firma gegenüber deren Endkunde oder Empfehlungsgeber verantwortlich oder Haftbar. Die beworbenen Provisionen werden immer direkt zwischen Firma und Endkunde/Empfehlungsgeber abgerechnet und ausbezahlt ohne Zutun der Valerias TM Marketing
Allfällige von der beworbenen Firma nicht bezahlten Provisionen an den Endkunden können Endkunden und Vermittler der Provisionen.ch melden. Die beworbene Firma wird von Provisionen.ch darauf angesprochen und in einem Streitfall von der Provisionen.ch Plattform ausgeblendet, ohne Recht auf Rückerstattung der Werbebeiträge.
Vermittler erhalten von der Firma nach ausfüllen des Formulares eine Provisionsberechtigung. Sollte nun der Auftrag zwischen Endkunden und der beworbenen Firma zum Abschluss kommen, so hat der Vermittler nach Eingang der Kundenzahlung die Provision zu Gute. Die Firma hat das Recht, sobald Sie das Formular erhält die Provisionsberechtigung abzuerkennen, sollte bereit ein Formular mit gleichem Endkunde eingegangen sein oder der Endkunde bereits Kunde der Firma sein. Dies hat er jedoch innert 2 Tagen dem Vermittler zu melden und zu dokumentieren. Es ist ansonsten immer die erste eingegangene Vermittler Meldung gültig.
Bei Restaurants, Metzgereien oder Ähnlichen Firmen mit Barzahlungskarakter bei denen die Beträge unter Fr. 200.- Nettoeinkauf liegen werden keine Provisionen an Vermittler bezahlt. Hier erhalten lediglich Endkunden die Endkundenprovisionen direkt gegen Vorweisen der Kundenkarte der Rechnung in Abzug. Generell gilt der Eintrag der Vermittlerprovision im Inserat der beworbenen Firma.
Werbevertrag: Der Werbevertrag ist individuell nach Laufzeit abgeschlossen. Die Kündigung muss 1 Monat vor Ablauf in schriftlicher Form der Valerias TM Marketing AG gemeldet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit auf dem Vertrag eine feste Vertragszeit ohne automatische Verlängerung zu notieren.
Verbotene Texte und Bilder. Sämtliche Pornographische oder ethisch nicht mit unserem Leitbild zu vertretene Bilder und Texte werden nicht veröffentlicht.
Vertragsschluss / Registrierung
Valerias TM Marketing AG bietet eine Plattform für Firmen, die von Endkunden und Empfehlungsgeber beachtet und genutzt wird. Endkunden müssen sich vor Preisangabe oder Angebot der beworbenen Firma nicht vorab zu erkennen geben. Egal was die beworbene Firma für ein Preis mit dem Endkunden abgemacht, so ist die Provision an den Endkunden zu bezahlen oder der Rechnung in Abzug zu bringen. Mit dem Eintrag auf Provisonen.ch ist die beworbene Firma dazu verpflichtet. Die Endkundenprovision ist auch auf Aktionen der Firma gültig, ausser es wird im Inserat mit Aktionen ausgeschlossen, vermerkt.
Der Eintrag von der beworbenen Firma ist nach Aufschaltung von der Firma sofort zu prüfen. Provisionsangaben, Gebiet usw. Provisionen resp. Valerias TM Marketing haftet für allfällige Falschangaben nicht.
Solange die beworbene Firma auf Provisionen erscheint, sind auch die Verpflichtungen gegenüber des Endkunden und Vermittler gültig. Sie haben das Recht, Ihre Werbung jederzeit ausblenden zu lassen, jedoch ohne Recht auf Rückerstattung des vertraglich abgemachten Betrages.
Provisionspflicht einer beworbenen Firma nach Kündigung oder Ausblendung
Die Firma bleibt gegenüber Endkunden und Vermittler Provisionspflichtig in folgenden Fällen.
Der Vertrag mit einem Endkunden wurde nach Ausblendung der Firmenwerbung innert weiteren 2 Monaten abgeschlossen. ( Der Endkunde hat Anhand der Firmenwerbung auf Provisionen.ch den Auftrag der Firma übergeben, jedoch den Vertrag erst nach deren Kündigung oder Ausblendung unterzeichnet )
Generell gilt, dass wenn eine Firma nicht mehr auf Provisionen.ch beworben ist oder wird, so ist die Firma trotzdem für weitere 2 Monate verpflichtet, an Endkunden und Vermittler die Provisionen zu gewähren und zu bezahlen. Im Streitfall wird die Provision an Endkunden und Vermittler von Valerias TM Marketing AG bei der beworbenen Firma eingetrieben und an den Endkunden und Vermittler bezahlt. Die Valerias TM Marketing AG ist jedoch gegenüber Endkunden und Vermittler für deren Provision nicht haftbar und betreibt ausschliesslich das Inkasso für Endkunden und Vermittler in einem solchen Fall.
Bei Aufträgen die während der Werbezeit entstanden aber erst viel später mit dem Endkunden abgerechnet werden, ist die Provision trotzdem an den Endkunden geschuldet und muss bezahlt werden. Das Vertragsdatum zwischen Endkunden und beworbener Firma darf jedoch nicht später als 2 Monate über die Ausblendung oder Kündigung der Firma sein. Endkunden und Vermittler beachten bitte vor Vertragsunterzeichnung, dass die Firma noch beworben ist.
Rücktrittsrecht
Eine beworbene Firma kann jederzeit seinen Eintrag auch während des Jahres löschen lassen. Dies jedoch ohne Recht auf Rückvergütung des Jahresbetrages. Die Provisionsberechtigung für den Endkunden endet jedoch erst nach 2 Monaten wie oben beschrieben.
Verantwortlichkeit der Valerias TM Marketing AG
Valerias TM Marketing AG haftet weder für Aufträge und deren Ausführung, noch der Bezahlung von Provisionen an Endkunden oder Vermittler. Der Endkunde hat die Bonität und die Qualität der beworbenen Firma selber zu prüfen. Provisionen.ch ist eine Plattform die Firmen, Vermittler und Endkunden zusammen bringen soll und ist an Zahlungen von Provisionen nicht beteiligt.
Datenschutz
Valerias TM Marketing AG verwaltet Firmen, Vermittler und Endkundendaten streng geheim. Mit einer Endkundenregistrierung und einem Firmenwerbeeintrag wird automatisch der monatliche Newsletter akzeptiert. Firmen und Endkunden haben die Möglichkeit den Newsletter jederzeit stornieren zu lassen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass nach Eintrag oder Registrierung mindestens 1 Newsletter verschickt wird.
Registrierung Endkunde
Endkunden werden darauf aufmerksam gemacht, dass Ihre geschäftliche Beziehung ausschliesslich zwischen der Firma und Ihnen besteht. Wir liefern ausschliesslich das Instrument und Plattform dazu. Die Provisionen, sind pro Auftrag gültig und nicht kumulierbar. Sie wissen, dass wenn Sie sich die Provision auszahlen lassen, dass die Firma die Sozialleistungskosten in Abzug bringen kann, sofern der Betrag das gesetzliche Jahres - Maximum überschreitet. ( Gesetzgebung beachten. )
Vermittler Formular
Wenn eine Firma ein Vermittlerformular erhält, so hat er das innert 2 Tagen zu beantworten. Die Firma darf mit dem Interessenten nicht in Verbindung treten, bevor der Vermittler keine Antwort erhalten hat.
Schlussbestimmungen
Sämtliche Firmen und Endkunden sind mit unseren AGB bei Registrierung oder Vertragsabschluss einverstanden und wissen, dass Valerias TM Marketing AG in keiner Hinsicht haftbar gemacht werden kann.
Gerichtsstandort ist der Firmensitz von Valerias TM Marketing AG. ( 9500 Wil )